Hier ein Hinweis vom Stadtsportbund Frankfurt (Oder).
Wir bitten um Beachtung.
ich muss mich noch einmal zu Wort melden bzw. vielmehr einen Appell an euch richten.
Uns ist vermehrt zu Ohren gekommen, dass einzelne Sportgruppen sich an öffentlichen Orten (z.B. Stadtwald) mit einschlägiger Vereinskleidung und in teils großer Anzahl treffen und ihr sportliches Training absolvieren. Diese Vorgehensweise können wir bei allem Verständnis nicht gutheißen!
Wir als SSB können genauso wenig wie ihr abschätzen wie hoch das Risiko ist. Wir sind weder Virologen, noch Biologen, noch Mediziner. Wir wissen daher nicht wie gefährlich ein solches Handeln für den jeweils Einzelnen bzw. für die Gesellschaft ist oder sein kann. Wir wissen aber, dass wir uns auch als organisierter Sport an die Regeln halten müssen. Diese sind uns im Moment nicht angenehm, aber dennoch insbesondere jetzt zu befolgen.
Wir konnten uns dazu mit einer rechtskundigen Fachkraft beraten. Dazu der folgende Wortlaut:
„Nach § 75 Abs. 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz macht sich strafbar, wer einer Rechtsverordnung nach § 32 zuwiderhandelt. Das ist hier § 5 der Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg (SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – SARS-CoV-2-EindV) vom 17. März 2020. Danach sind Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen (unabhängig von der Teilnehmerzahl) verboten.“
Auch wenn der Stadtwald wohl keine Sportanlage im Sinne der Verordnung ist, geht aus dem Verbot hervor, dass auch solche Umgehungen offensichtlich nicht gewollt sind. Für das Virus macht es keinen Unterschied, ob ihr euch auf einer Sportanlage oder im Stadtwald befindet.
Wenn wir also schon das Risiko des Virus nicht wirklich einschätzen können, dann doch aber das Risiko einer eventuellen Strafbarkeit. Nehmt also bitte Abstand davon. Sagt geplante Treffen, Trainings oder Mitgliederversammlungen ab. Im Sinne eurer Mitglieder.
Gebt die Information auch an eure Mitglieder und Übungsleiter weiter. Damit klar ist, dass sie bei Zuwiderhandlungen nicht im Interesse des Vereins handeln oder dass der Verein es billigt.